Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleienbefehlhaber

Kanzleienbefehlhaber

Vorsteher einer Kanzlei 
  • dass alle ... [Kanzlei-] diener ... von niemant einiche gabe und geschenk nemen dan ... mit vorwissen und erlaubnus ... der cantzleienbevelhaber [ein Wort?]
    um 1600 ZBergGesch. 30 (1894) 62 [vgl. 77f.]