Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleienbefehlhaber
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Kanzleibedienstung
Kanzleibediente
Kanzleibedienung
Kanzleibedürfnis
Kanzleibefehl
Kanzleienbefehlhaber
Vorsteher einer Kanzlei
- dass alle ... [Kanzlei-] diener ... von niemant einiche gabe und geschenk nemen dan ... mit vorwissen und erlaubnus ... der cantzleienbevelhaber [ein Wort?]um 1600 ZBergGesch. 30 (1894) 62 [vgl. 77f.]