Kanzleigefällregister
Kanzleigefällregister
Registerbuch über eingenommene Kanzleigebühren
vgl.
Gefällbuch,
Kanzleibuch (II)
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sollenn alle lehenbrief bey der tax, wie dieselbigenn im cantzleygefel register ... befunden worden, bleiben1559 ZweibrückenKanzlO. 217