Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigeld
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Kanzleigebühr
Kanzleigebührabnahme
Kanzleigebührenkasse
Kanzleigebührnis
Kanzleigebührensache
Kanzleigebührentaxe
Kanzleigefälle
Kanzleigefällregister
Kanzleigeheimnis
Kanzleigehilfe
Kanzleigeld
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(weniger gebräuchlich für) Kanzleigebühr
vgl.
Geld (IV 14)
- wir [Kaiser] Friedrich ... bekennen daz uns ... U.v.P. ... romischer kanntzler ... von dem kantzleygelt ... ze geben schuldig ist ...um 1470 MIÖG. 8 (1887) 11 Anm. 200 g
- [für einen Urteilbrief] ... in abslag canczliegeltum 1474 MIÖG. 8 (1887) 42 Anm.
- [in der Wahlkapitulation verspricht der Kaiser: wir ... wellen] sie, die churfursten und ander desselben reichs stende, mit den reichstegen, canzleigelt, nachraisen, auflegen oder steur unnotturftiglich und on redlich, tapfer ursach nit beladen noch besweren1519 Zeumer,QS.2 310 [ähnlich in den späteren Wahlkapitulationen, auch bezüglich des Reichskammergerichts und des Reichshofrats]Faksimile (ca. 159 KB)
- bey diesem hohen gerichte will der kayser niemand mit cantzley-geld oder mit taxgefaͤllen beschweren1711 RAbsch. IV 244Faksimile (ca. 105 KB)
- ein neuadelicher muss 2000 fl. für die reception [in der Ritterschaft], dem director 400 fl. nebst kanzlei- und bibliothekgeldern zahlen1804 Gönner,StaatsR. 412Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)