Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kanzleigerecht

kanzleigerecht

in Kanzleigeschäften erfahren
  • an diesen in der expedition so oft vorkommenden fehlern seynd vielfaͤltig die canzleyformulare schuld, wann solche nicht von einem canzley-gerechten mann verfertiget ... seynd
    1755 Moser,KlSchr. V 264
unter Ausschluss der Schreibform(en):