Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigerechtigkeit

Kanzleigerechtigkeit

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von einer Kanzlei erhobene Gebühr (Gerechtigkeit IV), wie Kanzleigebühr 
  • 1559 HagenauStatB. 260
  • [für das Messeprivilegium an] goldgulden und schnur und canzleigerechtigkeit 8 goldgulden [zu entrichten]
    1559 Hasse,LeipzMesse 31
  • er [Kanzleisekretär] ... der cantzlei-verfelle und -gerechtigkeitt mitt genießen sohle
    1581 (oder wenig später) ZWestf. 59, 1 (1901) 140
  • 1610 Wehner,HofgRottw. 27
unter Ausschluss der Schreibform(en):