Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleigutachten
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von einer Kanzlei abgegebene sachverständige Stellungnahme
- 1783 CCOsnabr. I 2 S. 874 Anm. [ebd. 1009 Anm.]
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- [die] direktorial-personen ... approbiren oder verwerfen die canzley-gutachten entweder durch die mehrheit oder einmuͤthigkeit der stimmen, und aus diesen wird ... der schluß von den orts-consulenten gemacht1789 Mader,ReichsrMag. XI 441