Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiinstanz

Kanzleiinstanz

Zuständigkeit eines Klosters für die zweitinstanzliche Gerichtsbarkeit über seine Untertanen
  • die abtei provocirte dagegen [gegen die Abrufung von Prozeßakten durch die würzburgische Regierung auf die Appellation einer der Parteien hin im Jahr 1765] ... ans kaiserl. reichs kammergericht und beschwerte sich directe uͤber die violirung seiner zweyten oder kanzley-instanz 
    1786 Montag,AbteiEbrach 115