Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleikonklusum
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Kanzleiklepper
Kanzleiknecht
Kanzleikollegium
Kanzleikollektur
Kanzleienkommissar
Kanzleikonfirmation
Kanzleikonklusum
Beschluß (B II) der österreichischen Hofkanzlei
vgl.
Kanzleiabschied
- solle er taxator einigen neuen vorhin nie gewöhnlichen ausgaben ohne des hofraths special- anschaff- oder bewilligung sich nicht unternehmen, ... bis nicht solche vorhero durch ein canzleiconclusum placidiret1722 Fellner-Kretschmayr III 385Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"