Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleikopist

Kanzleikopist

Schreiber in einer Kanzlei, der als Gehilfe des Kanzleisekretärs im 16. Jh. weitgehend wie ein Kanzleikonzipist tätig ist, später vorwiegend zum Abschreiben verwendet wird; meist nur Kopist genannt
Sachhinweis: Ruhnke,Hofmusikkoll. 106-108
  • "die Bezeichungen kanzleischreiber und kanzleikopist wurden jeweils für einen besser bezahlten und für einen schlechter bezahlten Kanzleiangestellten gewählt" 
    16. Jh. Ruhnke,Hofmusikkoll. 105 Anm. 35 [vgl. ebd. 106-108]