Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleikopist
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Kanzleienkommissar
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Kanzleikonzipient
Kanzleikonzipist
Kanzleikopie
Kanzleikopist
Schreiber in einer Kanzlei, der als Gehilfe des Kanzleisekretärs im 16. Jh. weitgehend wie ein Kanzleikonzipist tätig ist, später vorwiegend zum Abschreiben verwendet wird; meist nur Kopist genannt
vgl.
Kanzleiverwandte
Sachhinweis: Ruhnke,Hofmusikkoll. 106-108
- "die Bezeichungen kanzleischreiber und kanzleikopist wurden jeweils für einen besser bezahlten und für einen schlechter bezahlten Kanzleiangestellten gewählt"16. Jh. Ruhnke,Hofmusikkoll. 105 Anm. 35 [vgl. ebd. 106-108]