Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiplatz

Kanzleiplatz

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I (Plan-)Stelle in einer Kanzlei 
  • auf vertröstung eines künftigen canzleiplatzes [dienen]
    1565 BeitrSteirG. 37/40 (1914) 45
  • jeder ... regimentscanzler, wann sich ... ainer oder der ander canzleiplaz verledigt, jedesmals auf taugliche, wolqualificierte, geschickte personen ... bedacht sein solle
    1597 ArchÖG. 105 (1917) 117
II Platz, der nach dem an ihm liegenden Kanzleigebäude benannt ist