Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleireferent

Kanzleireferent

Berichterstatter in einer bei einer Kanzlei anhängigen Sache
  • gewiss ist, dass in wichtigeren und zweifelhaften rechtssachen über das [einem Revisionsgericht von einer Kanzlei übersandte] alleinige canzleireferat sehr schwär zu judiciren seie, sondern die vorfallende anstände gar öfters erheischen, dass die acta selbsten eingesehen und der eigentliche vorstand und zusammenhang derer beeidigten zeugenaussagen erforschet, ja auch öfters von dem canzleireferenten selbsten die notdurftige auskunften anbegehret werden
    1745 Fellner-Kretschmayr III 510
  • fals bey der canzley einige in das commerciale tief einschlagende sachen vorkommen, solche nach meinem [des Kanzlers] befund ... in dem commercien-departement von dem canzley-referenten vorgetragen [werden könnten]
    1765 Kretschmayr-Walter III 356
unter Ausschluss der Schreibform(en):