Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleischluß
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Kanzleisalär
Kanzleisasse
kanzleisässig
Kanzleisässige
Kanzleisässigkeit
Kanzleisässigkeitsprivileg
Kanzleisässigkeitsverwilligung
Kanzleisatzung
Kanzleischatzung
Kanzleischein
Kanzleischluß
wie Kanzleibeschluß
vgl.
Kanzleiabschied
- die canzleivorträge, gutachten oder memorialien wenigstens durch drei oder vier und zwar solche räthe vorgenommen werden, welche an dem canzleischluss keinen theil haben und daher ... ohne vorurtheil ... ihre meinung eröffnen können1745 Fellner-Kretschmayr III 515Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"