Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleischreiber
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Kanzleischreiber
, Kanzleienschreiber
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(vereidigter) gehobener Kanzleibedienter mit im allgemeinen fest umrissenem Aufgabenbereich innerhalb der Schreib- und Registraturarbeiten einer Kanzlei (s.u. II), auch als Notar tätig, ursprünglich Kleriker, seit dem 15. Jh. in zunehmendem Maße juristisch gebildeter Laie; seine Stellung dient vielfach als Vorstufe für höhere Kanzleistellen (I), zB. der des Kanzleisekretärs, in Einzelfällen auch der des Leiters einer Kanzlei oder seines Stellvertreters
I
ältere Begriffsbestimmungen
- kanzelleyschreiber / curialis, tabularius, vulgò cancellista1683 Stieler 1922Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Überschrift:] de cancellistis sive ingrossistis oder cantzley-schreibern, wie sie von alters genennet worden1683 Uffenbach(1) 76
- cantzeley-schreiber, cantzelist, scriba cancellariae1738 Hayme 72Faksimile - in Google Books
- 1741 Frisch I 164
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- canzeleyschreiber. befinden sich in der canzeley, schreiben das, was ausgefertiget worden, ab und werden ordentlich verpflichtet1762 Wiesand 182Faksimile - in Google Books
- kanzelleyschreiber ... ein schreiber in einer kanzelley, der unter dem namen eines kanzellisten am bekanntesten ist1775 Adelung II 1498Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1785 Krünitz,Enzykl. 34 S. 518
- 1808 Campe II 885
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II
Aufgabenbereich, der vorwiegend in der Herstellung von Reinschriften und deren Kollation mit den Konzepten sowie in Registratur- und Ordnungsarbeiten besteht, auch in der Führung von Rechnungsbüchern und in der Bearbeitung von Rechnungsangelegenheiten; qualifiziertere Kanzleischreiber fassen auch Konzepte ab und werden zur Protokollführung im Rat (Ratsschreiber) oder bei Gericht (Gerichtsschreiber) verwendet, in einigen Territorien obliegt ihnen die Abfertigung der (Kanzlei-)Boten, mitunter begegnen sie in älterer Zeit auch als Gesandte oder als Begleiter von Gesandtschaften
- sollen ... unsere [herzoglichen] hofräthe ... im rath seyn und sitzen und ... über alle händel ... rath haben und bei ihnen J.F. [Kanzler] sammt einem unserer canzleischreiber, die solche händel lesen und die rathschläge darauf aufschreiben1499 ZThür. 2 (1857) 100
- haben wir ... cantzler, secretarien, collector und cantzlienschriber ... gepetten ..., darane zu syn, das ... fonffe gulden alle jerlichs ... von den cantzlien gevellen ... ußgerichtet werden [für eine von ihnen gestiftete Seelenmesse]1501 Trier/MittPreußArch. 17 (1911) 118
- ist an statt vnd von wegen meins gned. herrn von Fulde zu hoff Bibra am zentgericht erschynnen H.J. zentgraue zu Fulde vnnd ... V.R. cantzeleyschriber, zu horen der schepffen wysung nach herkommen ... desselben gerichts1507 GrW. III 882Faksimile (ca. 250 KB)
- von allen briefen, davon den partheien coppeien abzuschreiben sein, die ordnung zu halten, nemlieh welcher secretari oder canzleischreiber ainen solhen brief schreibt, alspald er denselben ... geschriben hat, solle er von stund an die copei auch schreiben, damit brief und coppeien mit einander geschriben und nyemands auf kain copei warten bedurffe; ... alspald ain brief und copei in der canntzlei von einer copeien abgeschriben wirdet, so soll ain jeder secretari und canntzleischreiber dieselb copei von stund an dem ... registrator zuestellen1523 NÖStatthalterei 31f. [vgl. ebd. 35f., 37]
- instruction, was ... herr N.M., lothrischer rat und secretari, oder in synem abwesen gegenwertiger Cl.M., trierscher cantzlyschrieber, vonn wegen unsers g. h. des ertzbischofs und churf. zu Trier an unserenn g.h. deme hertzogen zu Lothringen werbend [als Gesandter] fürbringen ... soll1525 AnnNassau 12 (1873) 61
- was aber in unserm gehaimben oder dem hofrath beschlossen wirdet, das soll jederzeit nach gelegenhait der sachen, sovil müglich ist, fürderlich in unser canzlei durch die secretarii und canzleischreiber, den solche sachen zue expediern zuestehet, gefertigt und ain jeder brief, zuvor und ehe er uns fürbracht wirdet, durch gedachten unsern canzler übersehen und ... unterschriben werden1528 Fellner-Kretschmayr II 240Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ein itzlicher cantzleyschreiber in denn gemeynenn hendelnn des landes, dortzu er verordent, die beuelh eynnehme, begreiffe vnnd sehreybe1542 Kettmann,KursächsKanzleispr. 56
- alle expedierte bevelch, schreyben, missiven, briefliche gerechtigkaiten und urkhunden durch einen vertrawten cantzley-schreiber ... in ordenliche ... lädlin ... gelegt ... werden1544 Vorderösterreich/MittDmEls.2 23 (1911) 446
- cantzley schreyber ... die rechnung macht1544 Waldau,VermBeitr. II 107
- 1546 Würzburg/ArchUFrk. 68 (1929) 127 Anm. 25
- da aber die ... händl also heufig, das unsern [kaiserlichen] secretarien dieselbig one verlengerung zu expediren nit wol muglich, so sollen ... si in den geringschetzigen sachen aus unsern canzleischreibern, die sich ... geschikt ... erzaigen, inen zum concipiren behulflich zu sein geprauchen1559 Fellner-Kretschmayr II 295Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- unser ... taxator solle alle ... briefe, copei und concept ..., wie si auf papir oder pergamen geschriben werden sollen, under unsere canzleischreiber, die wir zu unsern kais. reichssachen geprauchen, ... austhailen ..., desgleichen auch die vertagungen, pas- und glaitsbrief ... und ... die andere expeditionen1559 Fellner-Kretschmayr II 296Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- sol ... unser registrator darob ... sein, damit, bevor ... den partheien ire expeditionen zuegestelt, dieselbige durch die hierzue verordnete canzleischreiber und inen selbst ... eingeschriben ... werden1559 Fellner-Kretschmayr II 299Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- sollen ... die supplicationsschrifften zum ersten vor die hand genommen und berathschlaget werden, damit unser cantzler und raͤthe alßbald ... denen cantzeley-schreibern solche befehle uͤbergeben moͤgen, die antwort auf eine jede supplication oder brieff zu verfertigen1561 CCMarch. II 1 Sp. 47Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- unsere cantzeley-schreiber ... sollen ... alle abschiede, so denen partheyen in unserer cantzeley gegeben werden ... in ein sonderlich buch registriren ..., weiter sollen sie ... [die Bücher,] darinnen unsere und unserer herrschafft gemeine handlungen, privilegien, vertraͤge, bestallungen unserer diener ..., auch unserer belehnten lehn-brieffe, vertraͤge, confirmationen ... registriret ..., in verwahrung helffen halten1561 CCMarch. II 1 Sp. 49Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [zu] abschreibung der registraturpuecher in Wien [sollen die] tirolische kanzleischreiber [verwendet werden]1565 Stolz,OöstArchivwesen 130 Anm. 111
- sollen unsere canzleischreiber ain jeder besonder sich befleissen, nit allain gute titular zu haben, sonder auch sonsten in dem stilo cancellarie täglich zu proficirn, damit ... inen die gemainen sachen als fürschrift missiven commissionen mandaten und anderer dergleichen fertigungen zu concipiern gegeben ... werden mügen1566 Fellner-Kretschmayr II 317Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- einen canzleischreiber darzu [im Konsistorium] gebrauchen1567 Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 371Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1569 QBehGBayr. 149
- ordnen ... wir [graue], das ... kein ... cantzlei schreiber zu der protocollirung in vnsern rath zu concipiren oder sunst zu schreibenn, ingroßiren oder copirn zugelaßen werden soll, er ... geloben dan zuuorn mitt hand gebnen trewenn vnd schweren darauff einen leiblichen eidt zu gott vnns oder vnsern darzu verordenten1578 CCNass. I 1 Sp. 394Faksimile - in Google Books
- instruction, ordnung und bevelch, wie ... die schatz registratur bey unserer tirolischen camer durch ... unnsern cannzleyschreiber bey unnserer camer gehanndelt und versehen werden solle ...1579 Stolz,OöstArchivwesen 99 Anm. 54
- anno 1593 ... sind der ... superintendent, ein magister und oldenburger kantzleischriuer ... gewesen in unser pastoren hues und hebben ... de rekenschopp gefordert van dem kerckenlande undt teichhoneken1593 JbWestfKG. 1 (1899) 59
- 1593 v.d.Ohe,LünebVerw. 103
- ordnen ... wir [Herzog], das meniglich, ... da sie was zu suchen [in der Kanzlei], bei den secretarien oder canzleyschreibern sich angeben lassen sollenoJ. (16. Jh.) Mecklenburg/Kern,HofO. I 249
- "sechs gemeine kanzleischreiber für das Kanzleigericht tätig sind"16. Jh. Hessen/Oestreich,Regiment 223
- [soll] jemand unter solchen unsern cantzleischreibern auf verordnung unsers [herzoglichen] cantzlers die reichs- und creiß-, probations-, landtage ... mit besuchen und, was vorgehet, fleißig protokolliren1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 158
- all und jede auf pergamehn oder papier geschribene brief ... von dem canzleischreibern gegen dem concept überlesen [werden muß]1628 Fellner-Kretschmayr II 471Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- unser canzleidiener soll auch auf dises sein vleissige obacht halten, damit all und jede auf pergamehn oder papier geschriebene brief, wann dieselben in der canzlei ... von dem canzleischreibern gegen dem concept überlesen und eorrect befunden, ohne verziechen denen secretarien, so selbige concipiert, zum underschreiben bringen, volgents dem cantzler zur subscription lifern und uns darüber jedesmals umb vier oder lengist halbe fünf uhrn abents zur signatur in verpetschierter rolln mit darauf gezaichneten numeris der verhandenen stück unfählbarlich einraichen und, so die von uns unterschriben, widerumb unsern secretarien zu weiterer verordnung überantworten und in solchen allen kainen unfleiss spüren lassen1628 Fellner-Kretschmayr II 471Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [müssen die] cantzley-schreibern, denen es befohlen wird, die gerichts-acta kegen einrichtung ihrer gebuͤhr ... abschreiben, damit die parthe nicht versaͤumet werden1700 CCMarch. II 1 Sp. 243.Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
--
Tätigkeit des Kanzleischreibers als Nebentätigkeit
- es waren ... nicht wenig instrumentisten am hof [zu Weißenfels] als kanzleischreiber beschäftigt17. Jh. Engel,ThürMusik 187
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[bezüglich älterer Anleitungen für die Arbeit der Kanzleischreiber:]
- jnn dem ich diss buchlin jnn druck geben wil, zwei deudsche formularia vnd rhetoriken zu handen kamen, darinne die selben authores vnd furbilder, nemlich Alexander Hugen, statschreiber, vnd Johann Helias, gerichts schreiber ..., die berurten cantzley, stat vnd gerichtsschreiber ... mit sonderm vleis anschicken ... vnd in allerhand sachen also anleiten, ruͤsten vnd einbinden, das sie auch nothalben treffen mussen vnd schwerlich felen konnen1538 Frangk,Kanzleib. Bl. 2
III 1
Bestellung und Vereidigung; Entlassung
- J.H. hat disen aid als canzleyschreiber ... geschworn1498 fränkisches Hohenzollern/ArchZ. 10 (1885) 31
- es sollen ... zwen erber, geschickt, still und verschwigen cantzleyschreyber durch den cantzler mit wissen und willen aines landvogts und regierung angenommen ... und one merckliche ursachen, auch ausser wissen und willen ermelts landvogts und regierung nit geurlaubt werden1544 Vorderösterreich/MittDmEls.2 23 (1911) 449
- wir ... landgrave zue Hessen ... bekennen ... offentlich, das wir ... A.W. zue unserm canzleischreiber uf- und angenommen haben1562 Gundlach,HessZBeh. II 85
- von der cantzleyschreiber ... aydt. die cantzley schreiber sollenn ... gelobenn vnnd einenn eydt zue gott vnnd auff das evangelium schwerenn, das sie ihrem ambternn mitt schreibenn, lesenn, ingroßirenn, protocollirenn vnd anderm nach bescheidt vnserer verwalter vnd der secretarienn mitt gantzenn trewenn vnd vleißig außwarttenn, die heimblichaitt der cantzley ... niemandenn offenbarenn ..., auch darumb kein geschenck nemenn vnd sich sonstenn allenthalben gehorsamb, trew vnnd vleiß erzeigenn vnnd verhaltenn wollenn1566 CCNass. I 1 Sp. 294Faksimile - in Google Books
- wir [Kaiser] wellen auch, das fürpashin an der ... abgeenden unserer canzleischreiber pletz geschickt geüebt und zierliche handschreiber aufgenommen und in deme kaine ... befürderung angesehen werden solle, das ... mit unnotturftigen personen ... unsere canzlei nit überladen ... werde1566 Fellner-Kretschmayr II 318Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- von der cantzleyschreiber ... aydt. die cantzley schreiber sollenn ... gelobenn vnnd einenn eydt zu gott vnnd auff das evangelium schwerenn, das sie ihrem ambternn mitt schreibenn, lesenn, ingroßirenn, protocollirenn vnd anderm nach bescheidt vnserer verwaltter vnd der secretarienn mitt gantzenn trewenn vnd vleiß außwarttenn, die heimblichaitt der cantzley ... niemandenn offenbarenn ..., auch darumb kein geschenck nemenn vnd sich sonstenn allenthalben gehorsamb, trew vnnd vleiß erzeigenn vnnd verhaltenn wollenn1566 CCNass. I 1 Sp. 294Faksimile - in Google Books
- cantzley schreibern mit gebuͤhrlich aydtspflicht eingenommen vnd vns [Herzog] verwandt gemacht werde, nemblich das ... sie getreulich handeln vnd was ihnen vertrawet ... verschwigen halttenn, vnserm cantzler vnd andern vnsern raͤthen gebuͤhrliche ehrerpietung vnd gehorsam leisten1569 Kamptz,MecklStPrR. V 321Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1571 Gundlach,HessZBeh. II 289f.
- ich ... bekenne ..., das der durchleuchtige hochgeborne fürst ... hertzog zu Braunschweig ... mich für s.f.g. cantorn vnd sengerenn, auch cantzlei vnd buchhalterei schreiber bestellet ... haben1571 Ruhnke,Hofmusikkoll. 30
- 1573 ZNdSachs. 1894 S. 175 Anm. 3
- so einer unter den canzleyschreibern ... seines wesens und wandels untuglich befunden, derselbe soll durch den canzler wiederum abgeschaffet ... werdenum 1576 Kamptz,MecklStPrR. V 361Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die canzlei soll unser stadthalter, canzlar benebens dem vicecanzlar mit secretarien und canzeleischreibern ... zu bestellen haben1586 Gundlach,HessZBeh. I 177 Anm.9
- uͤber die bestimpte anzahl der 14 cantzley-schreiber zur teutschen expedition [der Reichshofkanzlei] ohn außdruͤcklichen befelch ihrer majestaͤt oder seiner churfuͤrstlichen gnaden als ertz-cantzlers keiner angenommen [werden soll]1610 SammlReichshofrat 283
- 1637 GesSammlMecklSchwerin I 49
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- der canzleischreiber aid ...1669 Fellner-Kretschmayr II 590Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1700 CCMarch. II 1 Sp. 265f.
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- die untergeordnete beamte, als der kanzleischreiber, rathsdiener ... und übrige städtische bedienste, sind nach mehrheit der stimmen von dem ... magistrat zu ernennen und zu verpflichten1786 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 450Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III 2
Dienstaufsicht
- der canzler sol ... bei den secretarien und canzleischreibern darob sein, damit sy uber die gesetzt oder bestimbt tax von niemants ichts weiter vordern, empfahen oder nemen in dhain weise ... er sol auch ... verfuegen ..., damit die barteyen, so in die canzlei angeschaffen wurden, durch die secretarien und canzleischreiber, denen er auch solhes in iren aid geben ... sol, furderlichen abgefertigt ... werden1498 Fellner-Kretschmayr II 53Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- nachdem auch der canzler nit allweg in der canzlei sein mag, so sollen die secretari auf die ingrossisten und canzleischreiber ir vleissig aufsehen haben, damit die sachen gefertigt und die canzlei stätigelich in gueter ordnung gehalten werde1526 Fellner-Kretschmayr II 96 [vgl. ebd. 91]Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1528 Fellner-Kretschmayr II 240
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- 1544 Vorderösterreich/MittDmEls.2 23 (1911) 446
- 1569 Kamptz,MecklStPrR. V 319
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- unsere [erzherzoglicher] canzleischreiber oder ingrossisten bey unser camer sollen alles dasjenige, so inen ... von den secretarien und registrator zum abschreiben unterhanden geben wurdet, ... schreiben1571 ArchÖG. 105 (1917) 169
- dieweil ... vnnserm [herzoglicher] cantzler sein staat vnnd bestallung aufferlegt, vff vnnsere cantzlei-schreyber ein ernstliche inspection zuhaben1590 Reyscher,Ges. XII 452Faksimile - in Google Books
- sollen vnnsere [herzoglicher] lanndthofmaister vnnd cantzler, deßgleichen cammermaister, cammerprocurator vnnd kirchen raths director vnnsere cantzlei schreyber jeder expedition zue schuldigem vleiß durch embsigen antrieb ... anhallten, solliches auch den secretarijs zuthun beuelhen1590 Reyscher,Ges. XII 457Faksimile - in Google Books
- 1613 QBehGBayr. 189
- 1669 Fellner-Kretschmayr II 541
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- solle er registrator ... wegen ... der canzleischreiber und registranten etwa begehender fähler und mängeln allein die verantwortung auf sich tragen und ... auf dieselbe ..., da einer ... gemelte stunden nicht fleissig halten thete, ... solches unserm obristen hofcanzlern und secretarien anzaigen, welche denselben ... zu bestrafen wissen werden, massen wir [die] ... canzleischreiber und registranten immediate nach unserm obristen hofcanzlern und denen secretarien an ihne registratorn mit dem gehorsamb und gewertigkeit in denen dienstsachen angewiesen haben1669 Fellner-Kretschmayr II 547f.Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- dem taxator sollen die cantzleyschreiber gewaͤrtig und gehorsamb seyn1683 Uffenbach(1) 70
III 3 a
besondere Ge- und Verbote im Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit (oben II)
- alle secretari, canntzleischreiber und registrator sollen alle tag zu morgenns ain halb ur vor siben ur, nachdem morgenmal zu zwelf urn und nachdem nachtmal zu siben urn in der canntzlei sein, und zu morgenns vor mitag auch nach mittentag albegen in der canntzlei sein und nachdem nachtmahl biss auf neun ur und dem dienst auswarten; welcher aber ausserhalb erlaubnus und on vergonnung solh ordnung nit hielt, so soll demselben albegn sein sold, sovil im desselben tags gepurt, abgezogen werden oder gar aus der canntzlei bleibn1523 NÖStatthalterei 33
- es solln auch die registratores und alle canzleischreiber zu der zeit und sonst, wie der canzler inen aufsegen und darin ordnung gebn wird, zu dem dienst in die canzlei komen und der schreiberei auswarten1526 Fellner-Kretschmayr II 96Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1527 HessSamml. III 173 [vgl. 1771 Kopp,HessGer. II 179 Anm.]
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- 1528 Fellner-Kretschmayr II 240
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- wir wollen ..., daß unsere cantzleyschreiber den gewönlichen stylum, wie der bey unsern vorfahrn und uns gebraucht ist, unverendert halten1541 Kirn,MainzKanzlei 44 Anm. 25
- die cantzleyschreiber sollen ire sachen mit vleiß schreyben, yederzeit guet acht haben, das die copeyen ... darein kommen ... und nichts uncollationiert ausgeen lassen; ... [sie] sollen die ordinari zeit in der cantzley bleiben, fleissig arbaiten und on erlaubnuss aines cantzlers oder seines verwalters vor der zeit nit daraus kommen1544 Vorderösterreich/MittDmEls.2 23 (1911) 450
- 1546 Hessen/Stölzel,Richtertum I 421
- 1553 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 301
- wir [Kaiser] wollen ..., das ... unsere canzleischreiber, was inen von unsern secretarien, taxator und registrator in unsern kaiserlichen und des reichs sachen zu schreiben furgeben wirdet, solches alles annemen, schreiben, willig gehorsam seien ..., doch sollen in wichtigen sachen, und die nit nach gemainen formularien verfertigt, ir kainer kain copei oder minut abzuschreiben und zu ingrossieren annemen noeh schreiben, dasselbig sei dann ... bei unserer secretari dienst verordnet ... worden1559 Fellner-Kretschmayr II 301f.Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- so wir [Kaiser] ... uber land raisen, sollen sich unsere secretarien unserm vicecanzler in jedem leger anzaigen und die canzleischreiber sich nahend bei inen enthalten und kainer an ir vorwissen vor inen aus den herbergen wegraisen oder hinder inen pleiben, alles bei ernstlicher straf und verlierung irer dienst1559 Fellner-Kretschmayr II 303Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- zu der fordern thür an der canntzley stuben soll der hofmaister, stathalter, cantzler, secretarien vnnd ain yeder canntzleyschreiber ein sonndern schlüssl haben1559 ZweibrückenKanzlO. 179
- 1561 CCMarch. II 1 Sp. 50
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- das er unser ... canzleischreiber uns getreu ... sein ... soll, ... und was er ... in unser canzlei ... in heimblichen sachen ... erfaren ... wirdet, das soll er bei sich bis in sein gruben verwarlich behalten1562 Gundlach,HessZBeh. II 85
- 1565 ArchÖG. 105 (1917) 157
- wir nit wellen, das sich der canzleyschreiber ... dessen [der Abfertigung der Parteien und der herzoglichen Sachen] vnnterfahen vnnd gellt einnemen1566 QBehGBayr. 141
- 1569 QBehGBayr. 145
- 1569 Reyscher,Ges. XII 374
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- unsere [erzherzoglichen] cammerrät, cammersecretari, canzleyschreiber unserer cammer sollen ire pflicht ... dahin binden, das sye von niemandts khain müeth oder gab oder dergleichen verehrungen ... von andern fürsten, herren oder stätten ... nemmen1570 Vorderösterreich/MittDmEls.2 23 (1911) 473
- sollen unsere [kaiserlichen] cantzley-schreiber ... sich befleissen, nicht allein gute titulatur zu haben, sondern auch ... in dem stylo cancellariae taͤglich zu proficiern, damit ... [sie] letztlichen zu hoͤhern sachen gefurdert ... werden moͤgen1570 SammlReichshofrat 273
- 1570 SammlReichshofrat 274
- 1571 ArchÖG. 105 (1917) 169
- 1571 Gundlach,HessZBeh. II 289f.
- um 1575 Gundlach,HessZBeh. II 199
- um 1576 Kamptz,MecklStPrR. V 381
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- 1593 v.d.Ohe,LünebVerw. 163
- auch zwischen den mahlzeiten ... zum wenigsten einer der canzleischreiber uf unser [herzoglichen] canzlei sein soll1618 v.d.Ohe,LünebVerw. 163
- 1619 SchaumbLippeLVerordn. I 391
- 1619 SchaumbLippeLVerordn. I 395
- wollen wir [Graf] ernstlichen, daß ... unser cantzler und raͤthe wie auch secretarien und cantzley-schreiber sich enthalten sollen, jemands sachen in der cantzley oder sonsten zu advociren, noch partheilicher weise zu patrociniren, noch deswegen von den partheyen geschenck oder geld zu nehmen1619 SchaumbLippeLVerordn. I 399
- 1628 Fellner-Kretschmayr II 469 [vgl. ebd. 469-471]
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- 1637 GesSammlMecklSchwerin I 49
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- 1660 Reyscher,Ges. XIII 386
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- 1683 Uffenbach(1) 76
III 3 b
Bestimmungen zur Sitzordnung an der Hoftafel (II) vgl.:
- 1501 Gundlach,HessZBeh. II 27
- 1524 Mecklenburg/Kern,HofO. I 190
- 1526 Pfalz/Kern,HofO. II 168
- 1527 HessSamml. III 174
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- 1536 Münster/ZKulturg. 8 (1901) 141
- 1570 Gundlach,HessZBeh. II 179
III 4 a
Entlohnung
vgl.
Kanzleibesoldung
- damit er [Schreiber] ... unsers [erzbischöflichen] dinsts desterbaß gewesen moge, so solle ime jerlich von den fellen unserer cantzly, wie andern unsern cantzlyschreibern ungeverlich syns gleichen belonung gegeben ... wurdet, versoldung gedeyen ... werden15. Jh. Kirn,MainzKanzlei 62
- sal man ... den canzliischribern und cappellanen wie den edelluten essen geben und ie zwen ein krog wins und biers naich noitturft1501 Gundlach,HessZBeh. II 25
- J.H., canzeleischreiber, dem sol man geben in sein haus zwei malter korns, ein malter gersten, ein fett schwein1513 (oder früher) Gundlach,HessZBeh. II 33
- allen ... personen, in der hofordnung begriffen, darzu die cantzleyschreiber und jungen, ... soll ... die hofkleidung gegeben werden1524 Mecklenburg/Kern,HofO. I 189 Anm. 6
- C.W. cantzleischreiber werden auß gnaden zwo huffen landes im feld und flur zu G. gelegen zu freien erblehen gegeben1526 Kettmann,KursächsKanzleispr. 50
- [jährlich werden gegeben] ainem cantzleyschreiber 12 gulldenum 1531 Wagner,Kanzleiwesen 102
- unsere canzleischreiber sollen [bei Einschränkung der Hofspeisung] zu einem wirt an die cost verdienget werden dergestalt, das wir [Landgraf] ... das mahel bezalenum 1537 Gundlach,HessZBeh. II 43
- 1543 u. 1555 Kettmann,KursächsKanzleispr. 65
- 1544 Waldau,VermBeitr. II 107
- sollen ... achtzig guldin den zwayen cantzleyschreibern, jedem viertzig guldin, jerlich ... von tyrolischer cammer betzalt werden und ... dartzu das jhenig volgen, was inen vorhin verordnet ist, davon sollen sich ... selbs underhalten1545 Vorderösterreich/MittDmEls.2 23 (1911) 449
- 1546 u. 1552 Zimmermann,ÖkStaat II 249
- 1557 Fellner-Kretschmayr II 177
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- actengeldt theilen die cantzley-schreiber ... alle quartal unter sich1561 CCMarch. II 1 Sp. 54Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wurde ... jemandes von unsern [markgräflichen] dienern, edelleuten, cantzleischreibern ... krank, ... so soll ihnen zeitt solcher irer schwachheit das groß deputat, welches auf ein jar 20 fl. austragett, noch wochenzall, das ist alle wochen 21 m.gr. und 2 1/2 straubepfenige, zu irer leibsuntherhalttung gegeben werden1561 Küstrin/Kern,HofO. I 49
- von wegen ... seines dinsts ... wollen wir [Landgraf] ime [canzleischreiber] jarlich ... dreißig gulden munz, zwei unserer gewonlichen hoifkleidung gleich andern unsern canzleischreibern ... und die cost zue hove geben1562 Gundlach,HessZBeh. II 85
- 1569 Gundlach,HessZBeh. II 175
- 1571 Gundlach,HessZBeh. II 290
- 1572 Gundlach,HessZBeh. II 249f.
- 1574 ArchÖG. 105 (1917) 177
- 1596 ArchÖG. 105 (1917) 193
- das ... all vnnd yede vererung vnnd trinckgellt ..., desgleichen die gewönlichen opfer gelt unnd neuen jar, so zu den weichnechten gefallen ..., gennzlich ... zusamen in ain besonnder puchsen gelegt vnnd dann in auszelung derselben der halbtail den vier secretarien allain vnnd der annder halb tail den canzleischreibern in gmain volgenvor 1613 QBehGBayr. 194
- vor 1613 QBehGBayr. 195
- canzleyschreiber ... G.H. 3 fuder salz1625 ArchÖG. 105 (1917) 201 [vgl. ebd. 202]
- die ... jura ... cancellariae ... er taxator denen canzleischreibern ordenlich zu verraiten schuldig1628 Fellner-Kretschmayr II 461Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1786 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 449
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- 1816 Lohmann,HambRatschlüsse II 7
III 4 b
Privilegierung
- 1771 HambGSamml. IX 637 [Befreiung von Wachtgeld und Wachtzug]
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IV
im Hexenprozeß
- F. alß des teuffels gericht- vnd cantzlei-schreiber [führt Protokoll über den Abschluß des Teufelspakts]1632 HexprozKöbbingCoesfeld 12