Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleisteuer

Kanzleisteuer

wie Kanzleigebühr 
  • die kanzelleisteuern, welche bei ausfertigung der kaufbriefe, der schenkungsbriefe, der vermaͤchtnisse und anderer dergleichen akten ... unter verschiedenen benennungen nach den vorigen verordnungen erhoben worden, ... alle ... auf immer aufgehoben [sind]
    1808 SammlLivlLR. II 1026