Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleitag
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Kanzleisyndikus
Kanzleitafel
Kanzleitag
Amtstag, Verhörtag einer Kanzlei
vgl.
Kanzleistunde,
Kanzleiverhör
- nachdeme die zu solchen handtelungen ordentlich gesetzte cantzley und verhoͤrtage von den wenigsten der gebuͤhr beobachtet, sondern ohne vnterscheidt alle tage in der wochen nach eines jedweden gelegen- vndt gefaͤlligkeit darzu gesuchet [werden feste Kanzleitage eingerichtet]1683 CCNass. II 192
- [der] procurator soll ... praecise morgens umb neun uhr, bey denen wochentlichen cantzley- und verhoͤrtagen, vor der cantzley erscheinen und ... nicht weichen, bis die cantzley geendiget1702 CCNass. II 251
- [Überschrift:] von denen cantzley-taͤgen und stunden1750 Moser,Kanzlei 131 [vgl. ebd. 131-133]Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1762 Cramer,Neb. 33 S. 64
- da die vielen vorfallenheiten bey der hochfuͤrstlichen regierung ... sich dergestalt gehaͤufet, daß solche in zukunft an denen bisherigen zwey ordentlichen woͤchentlichen canzley-tagen nicht fuͤglich mehr betrieben und verhandelt werden koͤnnen, so ist ... von derselben resolviret worden, hinfuͤhro woͤchentlich drey ordentliche sessiones ... zu halten1765 VerordnAnhDessau I 105Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1771 WürtLändlRQ. III 403
- 1783 CCOsnabr. I 1 S. 471
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