Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiurteil

Kanzleiurteil

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von einer Kanzlei (B II) gefälltes Urteil 
  • wann nicht summa appellabilis vorhanden, ist das cantzley-urtheil zu exequiren
    1628 HessSamml. II 10
  • 1656 CCLuneb. II 1 S. 324
  • die appellation gegen canzlei-urtheile an den landesherrn als obersten richter zulaͤssig und binnen 10taͤgiger frist bei der canzlei einwendbar sein soll
    1702 Scotti,Sayn 639
  • die förmliche kanzlei-urthele [des litauischen Hofgerichts], welche auf geschlossene acta ergehen und mit der unterschrift des präsidenten wie auch des hofgerichts siegel versehen sind, müssen von dem kläger auf stempelpapier aus der kanzlei ausgenommen werden, dem beklagten ... wird ... nur eine schlechte copei auf gemeinem papier und sonder unterschrift aus der kanzlei extradiret
    1730 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 177
  • 1783 CCOsnabr. I 2 S. 954.