Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleivorschrift

Kanzleivorschrift

Anweisung zur Erstellung von Kanzleiausfertigungen udgl., besonders hinsichtlich der Kanzleischreibart und des Kanzleistils 
  • habe [er] in wenigen monathen seine hand zu den baͤyerischen cantzeley-vorschriften vollkommen gewehnet, so daß churfuͤrstliche durchlauchtigkeit nur einerley hand zu lesen bekommen
    1734 Ludewig,Anzeigen I 903
  • canzlei-vorschriften und einleitungen in die kunst und weise, diplomata und praecepta oder chartas aufzusezen
    1762 Hoffmann,Staatsgesch. III 204
unter Ausschluss der Schreibform(en):