Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiwissenschaft

Kanzleiwissenschaft

praktische Erfahrung in der Kanzleiarbeit und Lehre von der Kanzleipraxis 
  • vile, so ... zu fuͤrstl. wuͤrcklichen raths-diensten gelangen, selten diejenige practische cantzley-wissenschafft, welche ordentlicher weise voraus gesetzt zu werden pfleget, besitzen
    1749 Moser,NachrichtStaatsAkad. 35
  • vater Moser [Johann Jakob Moser] die kanzleiwissenschaft schon 1729 auf universitaͤten zu lehren anfieng
    1783 Elsaeßer,Kanzlei. Vorw.
  • R.F. Terlinden, praktische anleitung zur registratur-, expeditions-, canzley- und sportel-cassen-wissenschaft fuͤr gerichtsactuarien bey den untergerichten nach den vorschriften der allgemeinen gerichtsordnung für die preußischen staaten. Halle 1796
    Buchtitel
  • die expeditions- und canzley-wissenschaft ist ... der inbegriff der grundsaͤtze und regeln, wornach die vom richter angegebenen dekrete und verfuͤgungen in einer zweckmaͤßigen ordnung, so wie sie an diejenigen, an welche sie gerichtet sind, gelangen sollen, woͤrtlich zu den akten entworfen und ... correkt und mit beobachtung der noͤthigen foͤrmlichkeiten ins reine geschrieben oder mundirt, auch zur vollziehung und abgabe an die behoͤrde befoͤrdert werden
    1796 Terlinden,Registraturwiss. 99