Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapell(en)lehen

Kapell(en)lehen

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von einer 1Kapelle (I) zu Lehnsrecht ausgegebenes Land oder die Lehnsberechtigung an einer 1Kapelle (I) im Sinne von Vogtei und Patronat 
unter Ausschluss der Schreibform(en):