Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalschuldner

Kapitalschuldner

, m.

  • [sind abzutretende Feldstücke] vermiethet oder verpachtet ..., wird an die miethleute oder pächter analog mit den kapitalschuldnern eine inhibition erlassen
    1830 Puchta,Justizämter II 336