Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalsfrist

Kapitalsfrist

, f.

Tilgungszeitraum einer Geldschuld, bei ratenweiser Tilgung die Frist von einem Ratenzahlungstermin zum anderen
  • aus dem stiftungs- und kommunal-vermoͤgen werden verzinset: ... mit 4 von hundert ... die kapitalsfristen bei veraͤußerung der stiftungs- oder kommunal-realitaͤten. ... ausgenommen [von einem festen Zinszahlungstermin] sind ... die zinsen der kapitalsfristen, welche jedesmal am tage der verfallenen kapitalsfrist zugleich mit der schuldigen kapitalsrate entrichtet werden
    1809 RepStaatsVerwBaiern I2 3f.