Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalstrafe
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Kapitalsteuerverzeichnis
Kapitalstock
Kapitalstrafe
, f.
besonders schwere Strafe, meist Todesstrafe
- befehlen wir euch ..., gnade ... denen zum tode condemnirten wiederfahren zulassen oder die capital-straffen zu vergeringern1663 CCMarch. III 1 Sp. 80Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die verstimmlung an gliedern ... wollen ... einige vor eine capital-straffe rechnen1705 KlugeBeamte I2 811Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die capital-straffe des kirchen-raubes1720 Lünig,TheatrCerem. II 97Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- capital-straffe, poena capitalis1738 Hayme 72Faksimile - in Google Books
- capital-straff, poena capitalis, quae vitam naturalem vel civilem adimit1741 Frisch I 165Faksimile - in Google Books
- jetztgedachte capital-straffen [Hinrichtung durch Schwert, Strang, Rad, Feuer oder Vierteilung] werden ... oͤfters durch zusaͤtze geschaͤrfft ...1751 CJBavCrim. I 1 § 6Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gartendiebe ... niemals mit einer kapital-, sondern nur mit einer willkuͤhrlichen strafe ... bestraft werden1780 Gabcke,DorfBauernR. 149Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- capital-strafen ... erst nach verlauf einer längeren zeit ... vollstreckt werden können1818 Landsberg,Gutachten 34Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- bei denen [zivil- oder kriminalfällen] ..., die eine kapitalstrafe nach sich ziehen, soll die strafe mit zwei drittheil stimmen [der Richter] erkennt werden1821 HdbSchweizStaatsR. 240Faksimile (ca. 344 KB)
- die criminalstrafen sind 1) kapitalstrafen, und zwar: a) die todesstrafe mittelst hinrichtung durch das schwert ..., b) die kettenstrafe mit der folge des bürgerlichen todes1827 Rudhart,Finanzverw. 231Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1828 v.Feuerbach,merkwVerbr. I 243
- welcher schiffer ... boshafter weise sein schiff verliert, soll mit einer capitalstrafe belegt werden1830 Pöhls,HR. III 292Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte