Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalstrafe

Kapitalstrafe

, f.

besonders schwere Strafe, meist Todesstrafe
  • befehlen wir euch ..., gnade ... denen zum tode condemnirten wiederfahren zulassen oder die capital-straffen zu vergeringern
    1663 CCMarch. III 1 Sp. 80
  • die verstimmlung an gliedern ... wollen ... einige vor eine capital-straffe rechnen
    1705 KlugeBeamte I2 811
  • die capital-straffe des kirchen-raubes
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 97
  • capital-straffe, poena capitalis
    1738 Hayme 72
  • capital-straff, poena capitalis, quae vitam naturalem vel civilem adimit
    1741 Frisch I 165
  • jetztgedachte capital-straffen [Hinrichtung durch Schwert, Strang, Rad, Feuer oder Vierteilung] werden ... oͤfters durch zusaͤtze geschaͤrfft ...
    1751 CJBavCrim. I 1 § 6
  • gartendiebe ... niemals mit einer kapital-, sondern nur mit einer willkuͤhrlichen strafe ... bestraft werden
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 149
  • capital-strafen ... erst nach verlauf einer längeren zeit ... vollstreckt werden können
    1818 Landsberg,Gutachten 34
  • bei denen [zivil- oder kriminalfällen] ..., die eine kapitalstrafe nach sich ziehen, soll die strafe mit zwei drittheil stimmen [der Richter] erkennt werden
    1821 HdbSchweizStaatsR. 240
  • die criminalstrafen sind 1) kapitalstrafen, und zwar: a) die todesstrafe mittelst hinrichtung durch das schwert ..., b) die kettenstrafe mit der folge des bürgerlichen todes
    1827 Rudhart,Finanzverw. 231
  • 1828 v.Feuerbach,merkwVerbr. I 243
  • welcher schiffer ... boshafter weise sein schiff verliert, soll mit einer capitalstrafe belegt werden
    1830 Pöhls,HR. III 292