Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitalvermögensteil

Kapitalvermögensteil

, m.

  • sollten ... einzelne capitalien, welche der steuer unterliegen, pflichtwidrig verschweigen, so wird ... eine vorsaͤtzliche verheimlichung mit dem 50fachen betrage der steuer aus dem verheimlichten capital-vermoͤgens-theile ... bestraft werden
    1808 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 868
  • 1815 WirtRealIndex I 240