Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsgang

Kapitelsgang

, m.

Vorstellung der zum Domkapitel zugelassenen neuen Kapitelsherren (II) im Kapitel (II), verbunden mit Gebet und Rutenstreichen
vgl. Kappengang
  • "der Domicellar unterstand ... der Aufsicht und Disziplin des Scholastikus und die Entlassung aus der Gewalt desselben wurde Emancipation, auch kapitels- oder Kappengang genannt" 
    Schneider,Domkapitel 132 [vgl. ebd. 132f.]