Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsgeheimnis

Kapitelsgeheimnis

, n.

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geheim zu haltende Angelegenheit(en) eines (Stifts-) Kapitels (III 2) 
  • die, welche ... von des stifts junferen ichtwas von capituls-geheimnißen, statuten, renten oder obkompsten, oder was sonsten im capitul verhandelt oder beschloßen, anderen, so nit vom capitul, erzelen wurden, ... die [sall] ... den dritten theil ihrer des jars proffen ... privert sein und ein ganz jar aus dem capitul geschloßen werden
    1583 ClarenbergUB. 356