Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsmann

Kapitelsmann

, m.

Mitglied eines Konsistoriums 
  • den landesbuchhalter dahin an ... halten, daß er nicht versaͤume, der thumb-kirchen rechnungen, wann sie von dem bischoff und den capitulsmaͤnnern unterschrieben und ihm zugestellet worden, zu uͤbersehen
    1686 SammlLivlLR. II 1862