Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsrezeß

Kapitelsrezeß

, m.

  • "die gewöhnlichen Schreibgeschäfte, vor allem die Führung der Kapitelsprotokolle oder kapitelsrezesse, wie sie gewöhnlich genannt wurden, oblag einem Kapitelsschreiber' 
    15./18. Jh. Pfeifer,Ellwangen 191.