Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsstätte

Kapitelsstätte

, f.

wie Kapitularstelle 
  • [Vergleich:] daß die drey herrn capitularen ... sollen sein restituirt zu allen ihren hebungen, session vnd stande im capitul, vnd was ihnen mehr gebueret; wie sie den wircklich sein in ihren capitulß standt vnd stette durch die herren commißarien vf vorgehende handlung eingesetzt worden
    1579 HambGSamml. VIII 265