Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsstand

Kapitelsstand

, m.

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  • [Vergleich:] daß die drey herrn capitularen ... sollen sein restituirt zu allen ihren hebungen, session vnd stande im capitul, vnd was ihnen mehr gebueret; wie sie den wircklich sein in ihren capitulß standt vnd stette durch die herren commißarien vf vorgehende handlung eingesetzt worden
    1579 HambGSamml. VIII 265