Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitelsuntertan

Kapitelsuntertan

, m.

Hintersasse eines Kapitels (III) 
  • dem alten herkommen gemeß obermeldte capituls-unterthanen ... einhundert eichen zum bruͤckenbaw ... anzufuͤhren schuldig [sind]
    1676 CCMarch. IV 2 Sp. 241
  • solle der zehnte pfennig sogar entrichtet werden, wenn derer capituls-unterthanen kinder sich auswaͤrts verheiratheten oder capituls-unterthanen ihre wohnungen veraͤnderten
    1766 Cramer,Neb. 63 S. 36
  • 1766 Cramer,Neb. 63 S. 41