Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapiteltrühlein

Kapiteltrühlein

, n.

  • zu den gehaimnus, briefen und andern capitelssachen soll der decanus [des Kapitels V] bei ime behalten das verordnete capiteltrülein und der camerer sambt dem decano jeder einen schlüssel haben, das keiner one den andern das ... capiteltrülein aufsperren kan
    1545 Brandenburg-Ansbach-Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 333
  • zu den gehaimnus, briefen und andern capitelssachen soll der decanus bei ime behalten das verordnete capiteltrülein 
    1545 Brandenburg-Ansbach-Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 333
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