Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapitularbuch

Kapitularbuch

, n.

wie Kapitelbuch 
  • hat Maximilianus I. ... die nach Rom zu erhaltung einer confirmation ihrer freyheiten gehenden procuratoren capituli mit einem a. g. schreiben an seine bei dem päbstl. stull befindliche ministros beglaittet, wie dessen copey in capitularbüchern aufgezeichnet wird
    1720 Zschokke,MetropKapitelWien 175