Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapphahn

Kapphahn

, m.

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im Frühnhd. wird Kapaun durch volksetymologische Verbindung mit kappen (abschneiden, kastrieren) und Hahn zu K. umgedeutet und tritt, vorwiegend niederdeutsch gebraucht, neben Kapaun u. 2Kappe 
unter Ausschluss der Schreibform(en):