Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karchfron

Karchfron

, f.

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Frondienst, der mit dem Karch (I) zu leisten ist
  • welche auch füell unnd khein pferd darbei halten würden, sollen nichts desto wenich ihr kherchfrohn zu verrichten schuldig sein
    1566 Weinheim 399