Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karenhaus

Karenhaus

, n.

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zu Karene
  • "später wurde an die Kirche das sogenannte karnhaus angebaut, das bedeutet Bußhaus, weil hier diejenigen standen, die Kirchenbuße tun mußten' 
    oJ. Jensen,Angeln2 65 [urk.?]
unter Ausschluss der Schreibform(en):