Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karitativgeld

Karitativgeld

, n.

zu mlat. caritativus u. Geld (IV 13) 
außerordentlicher, jeweils frei vereinbarter oder observanzmäßiger Beitrag der Steuerpflichtigen zu unvorhergesehenen Ausgaben des Landesherrn oder des Reichs (im Kriegsfall)