Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Karlin
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Karl(s)dor
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1Karlin
, m.
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im 18. Jh. lexikographisch auch als Karolin geführt
Bezeichnung für den ursprünglich von Karl von Anjou in Neapel, später von verschiedenen italienischen Münzstätten geprägten und weitverbreiteten Carlino, eine Silbermünze von etwa 3 Gramm Gewicht
Bezeichnung für den ursprünglich von Karl von Anjou in Neapel, später von verschiedenen italienischen Münzstätten geprägten und weitverbreiteten Carlino, eine Silbermünze von etwa 3 Gramm Gewicht
- 1421 AugsbChr. II 365
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- ein halber carlin ... 21 angster ... ein kleiner carlin ... 9 angster1487 Luzern/EidgAbsch. III 1 S. 258
- [Ausgaben in Rom:] umb beatissime v karlin van demselbing brief zu illuminiern 5 karlin; item umb die conquest drey reinisch gulden 6 karlin1495 GöttweigUB. III 288
- an stett und lännder ... das niemand schuldig sie ... beschnitten marzallen und karlin zu nämen1504 BernRatsman. II 259
- 1513 DWB. V 222
- 1561 Maaler 84r
- damahlen [1477] ward auch folgende muͤntzwirdigung gemacht ... ein guter carlin ein fuͤnffer1627 M. Stettler, Schweitzer-Chronic ... I (Bern 1627) 274
- da [1504] wurden die silbersorten in nachgesetztem schrott befunden ... carlin mit dem baum marck 15 loth ... carlin mit dem breiten creutz marck 15 loth minder dritthalb gran. carlin mit s. Peter vnnd Paul marck 14 loth 1 quintlein 1 gran. Wallis carlin marck 15 loth minder ein quintlein ein gran1627 M. Stettler, Schweitzer-Chronic ... I (Bern 1627) 380f.
- 1741 Frisch I 165
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- carolin ... in Italien giebt es geringe münzen dieses namens, welche etwa zwey gute groschen gelten, aber auch sehr verschieden sind1774 Adelung I 1182Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der carolin [ist] in der Schweiz eine art scheidemuͤnze, welche sich wieder in verschiedene unterarten theilet1776 Krünitz,Enzykl. VII 676