Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karlinschade

Karlinschade

, m.

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Unkosten für ein Darlehen zum Unterhalt einer Gesandtschaft in Rom?
zu 1Karlin
  • so bitten wir [Rat der Stadt Augsburg] ewer wirdikeyt [Gesandten in Rom] ..., ir wollend ... in ... unsern sachen daselbst in dem bebstlichen hofe volharren ... und doch damit fuͤrsehen, das wir nit einfallen in carlin oder ander scheden, darzů wir ewch ... yetzund schicken bey dem botten hundert camerguldin
    1422 AugsbChr. II 367