Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karmeliterorden

Karmeliterorden

, m.

nach dem Berg Karmel benannter Bettelorden, seit etwa 1260 mit Klöstern in Deutschland vertreten, auf Grund der Reform Theresias von Avila (1565) in den beschuhten und den unbeschuhten K. geschieden, wobei letzterer nach einer strengeren Observanz lebt
Sachhinweis: vgl. Heimbucher,Orden II 54 - 95
  • [der] provintial carmelitter ordens begerrt widerumb ein kirchen uff des clostersgrundt zu pauen
    1560 WürzbDiözGBl. 26 (1964) 266
  • 2. Hälfte 16. Jh. WürzbDiözGBl. 26 (1964) 257
  • legete der pabst durch ein breve ... ein bestaͤndiges stillschweigen wegen der frage von der urspruͤnglichen stiftung des carmeliterordens von den propheten Elia und Elisa ... auf; und verboth bey strafe des bannes, denjenigen, die solche behaupteten oder bestritten, ... diese frage inskuͤnftige ... abzuhandeln
    1753 Helyot,Klosterorden I 363
  • 1753 Helyot,Klosterorden I 384
  • die vier aͤltesten classen unter ihnen [Bettelmönchen] sind der carmeliter-, augustiner-, dominicaner- und franciscaner-orden 
    1799 RepRecht III 346
unter Ausschluss der Schreibform(en):