Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karolin(er)

Karolin(er)

, m.

zur latinisierten Form des EigN. Karl gebildet; vgl. die Münzbezeichnungen in d. Zss. mit Karolus- 
im 18. Jh. (1726 Bayern, 1733 Kurpfalz) in süddeutschen Territorien geprägte Goldmünze im Wert von ursprünglich 10, später etwa 11 Silbergulden, häufig auch anderwärts nachgeprägt
unter Ausschluss der Schreibform(en):