Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karrenlast
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Karrenfuhre
Karrenführung
Karrengang
Karrengefangene
Karrengeld
Karrengeschirr
Karrengleis
Karrenhaft
Karrenheuer
Karre(n)kerl
Karrenlast
, f.
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II
halbe Schiffslast
- weliche schiff nit als vil vnd minder bringen, das soll halben last sein vnd halben lon geben vnd soll ein karrenlast haißen, vnd sein zehen oder zwölf zentner vngeuorlichen1401 Laufenburg/Vetter,ORhein 109
- 1441 LaufenburgStR. 103
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