Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karrenziehen

Karrenziehen

, n.

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Dirnenstrafe
  • karren ziehen ist eine ... straffe vor das liederliche ... weibes-volck, vermoͤge deren es ... den koth ... in einen karren, woran es geschlossen wird, ... wegfuͤhren muß
    1715 Frauenzimmerlex. 1033