Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karrerdienst

Karrerdienst

, m.

zulassungspflichtige Tätigkeit eines Karrers 
vgl. Karrerei
  • sollen ... diejenigen, so um den karrerdienst anzuhalten gesinnet, sich deswegen bey einem ... landsvenner anmelden, welcher selbiges vor die fünfzehen und dannethin vor eine ganze landschaft bringen soll, um von derselben mit dem mehr darzu erwehlt ... zu werden
    1757 InterlakenR. 632