Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartäuserkloster

Kartäuserkloster

, n.

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die durch die Kartäuserregel und das gemeine Kirchenrecht geregelte klösterliche Gemeinschaft (dazu vgl. Kloster) der Kartäuser, zugleich die von ihr benutzten (Kloster-)Gebäude