Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartenkammer

Kartenkammer

, f.


I in verschiedenen preußischen Städten eingerichtete Behörde zur Erhebung der Stempelsteuer für Spielkarten (weitere Funktion s. Beleg von 1766), wobei das Kartenpapier oder das fertige Kartenspiel (I) in der Kartenkammer gestempelt und weiterveräußert wird, seit 1766 der ,Hauptstempel- und -kartenkammer" unterstellt; vgl. Kartenamt u. Kartenstempelamt (österr.), Kartensiegelamt (bayr.)
  • wollen se. koͤnigl. majestaͤt ... allhier bey der angelegten cartencammer einen genugsamen vorraht [Spielkarten] ... anschaffen, solche allhier stempeln und von hier aus alle dero chur-staͤdte daraus versehen ... lassen
    1703 Kölln (Spree)/CCMarch. IV 5 Sp. 244
  • 1706 CCMarch. IV 5 Sp. 245 [Monopol auf den Kartenverkauf]
  • 1714 CCPrut. III 377 [Einrichtung einer Kartenkammer in Brandenburg]
  • 1722 Scotti,Cleve II 1001 [Stempelung nur auf der Kartenkammer in Berlin]
  • verdienst [eines Stadtkunstpfeifers], wo von an die königl. carten-cammer ein gewißes entrichtet werden muß
    1738 Sachs,BerlinMusikg. 252
  • 1742 SammlSchlesOrdn. I 2 S. 2 [Einrichtung einer Kartenkammer in Breslau]
  • 1746 Glogau/ActaBoruss.BehO. VII 68
  • 1750 ActaBoruss.BehO. IX 81
  • sich niemand unterfangen soll, die karten hoͤher als nach dem darauf befindlichen stempel zu verkaufen, da ihnen wegen des absatzes solcher karten eine hinlaͤngliche provision von unserer karten-cammer passiret wird
    1761 NCCPruss. III 20
  • [Anordnung,] die stempelpapier- und kartenkammer nebst der zu letzterer gehörigen berechnung sämtlicher musicanten-nahrungs- und verpachtungsgelder in allen aemter und städten ... in eins zu ziehen
    1766 ActaBoruss.BehO. XIV 26
  • 1766 ActaBoruss.BehO. XIV 67 [Abrechnung der schlesischen Kartenkammer nach Berlin]
II preußische, dem Forstdepartement eingegliederte Behörde zur Aufsicht über die Vermessung des Forstes, meist als Forstkartenkammer bezeichnet
unter Ausschluss der Schreibform(en):