Kaskoschiff, n.
Kaskoschiff, n.
zu spanisch casco = Schiffsrumpf
im Seeversicherungsrecht ¹Schiff (II) ohne Ladung
im Seeversicherungsrecht ¹Schiff (II) ohne Ladung
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wir unterschriebene assecuradeurs versichern ein jeder fuͤr sich und seine erben, an [N.N.] die von uns unten gezeichnete summe ... auf das [N.N.] casco schiffs, dessen masten, segeln, anker, geschuͤtz, ammunition, victualien, ... wir nehmen uͤber uns die gefahr und den risico alles schadens und ungluͤcks, so diesem [N.N.] casco schiffs ... zustoßen ... moͤchte1732 Bohn,Kaufmann 58 b
- 1768 Cramer,Neb. 78 S. 53 Faksimile
- 1769 HambGSamml. VII 461 Faksimile