Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenbeutel

Kassenbeutel

, m.

Leinenbeutel zur Verpackung einer festen Anzahl von Münzen gleichen Werts, der in bestimmter Weise verschlossen und versiegelt und seit 1798 zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs durch Depositenscheine ersetzt wird
vgl. Kassenbuch