Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenziel

Kassenziel

, m., Kassezieler, m.

zum Grdw. vgl. Kammerzieler, hier aber mit dem ursprünglichen, wenn auch bereits maskulinen Singular belegt
an eine Kasse (II 1) abzuführende Steuer
vgl. Kassenbuch
  • an denen steurambtlichen auch cassenzins und zieler ... sollen fürterhin keine ausständ mehr passirt, sondern alle jahr wenigstens neben dem neuen auch ein alter zins- oder steur-, auch cassenziel ... ohnnachläßig abgeführt ... werden
    1722 WürtLändlRQ. II 406f.