Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenziel
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Kassenvorschuß
Kasse(n)vorsteher
Kassenvortrag
Kassenwährung
Kassawerk
Kassenwert
Kasse(n)wesen
Kassenwissenschaft
Kassezahlung
Kassenzettel
Kassenziel
, m., Kassezieler, m.
zum Grdw. vgl. Kammerzieler, hier aber mit dem ursprünglichen, wenn auch bereits maskulinen Singular belegt
an eine Kasse (II 1) abzuführende Steuer
an eine Kasse (II 1) abzuführende Steuer
vgl.
Kassenbuch
- an denen steurambtlichen auch cassenzins und zieler ... sollen fürterhin keine ausständ mehr passirt, sondern alle jahr wenigstens neben dem neuen auch ein alter zins- oder steur-, auch cassenziel ... ohnnachläßig abgeführt ... werden1722 WürtLändlRQ. II 406f.Faksimile (ca. 48 KB)