Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kassenzins

Kassenzins

, m.

wie Kasseziel 
  • an denen steurambtlichen auch cassenzins und zieler ... sollen fürterhin keine ausständ mehr passirt, sondern alle jahr wenigstens neben dem neuen auch ein alter zins- oder steur-, auch cassenziel ... ohnnachläßig abgeführt ... werden
    1722 WürtLändlRQ. II 406f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):