Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kastengerät

Kastengerät

, n.

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in ähnlicher Bedeutung belegt: Kastengewand (nicht gedruckt)
Gerät (I), das im Kasten (I 1) aufbewahrt wird und wohl meist aus Kleidungsstücken besteht, Bestandteil der Gerade 
  • gerade heisset ... bey vns ... hausgerethe oder kastengerethe 
    1561 Rotschitz 150
  • [Testament:] mir ... von meinem ... vater ein ehrlicher brautschatz ... neben einem ... kastengerethe ahn cleidung und bettgewandt ... gegeben
    1595 BrandenbSchSt. II 222
  • nehmen die wittwen zu sich alles, was sie an gelde, kleynodien, ... kleidern, leinen, betten kisten, und kasten-geräthen, auch andern dergleichen geschmuck, so bey antritt der ehe zugebracht, oder hernach ihnen geschencket, angeerbet ... zu sich
    1658 Mevius,MecklLREntw. 675